Cybersecurity · Zürich · CH/EU

Schutz, der sich rechnet.

Wir denken Cybersicherheit aus der Konfliktperspektive — Investitionen müssen dem Wert der Information entsprechen. Diese Verhandlung führen wir dort, wo sie hingehört: zwischen Vorstand, Recht und Compliance.

EU-Regulierung verstehen
Was wir tun

Drei Disziplinen, eine Doktrin.

Von der strategischen Positionierung über die juristisch belastbare Bewertung bis zur regulatorischen Praxis. Sektor- und grössenagnostisch, vom KMU bis zum Konzern.

01 / Strategie

Strategie, die verbindet.

Wir arbeiten auf der Ebene, auf der Sicherheitsentscheidungen tatsächlich getroffen werden — zwischen Vorstand, Recht und Compliance. Schutzbedarf, Doktrin und Investitionslogik werden hier nicht delegiert, sondern verhandelt.

  • Sicherheits-Doktrin & strategische Positionierung
  • Asset-Bewertung & Risiko-Ökonomie
  • Investitions-Priorisierung & Sicherheitsportfolio
  • Brückenfunktion zu Recht, Compliance & Audit
  • Board- & Verwaltungsrats-Dialog
02 / Bewertung

Sicherheit, juristisch belastbar.

Unabhängige Einschätzungen, die vor Versicherern, in der Due Diligence und im Verfahren bestehen. Wir beziffern, was sonst beschworen wird — Stand der Technik, Sorgfaltspflicht, Schadenpotenzial.

  • Belastbarkeit vor Versicherern (Prämien & Schadenfall)
  • Cyber-Sicht in Due Diligence (M&A · Investitionen)
  • Stand der Technik & Sorgfaltspflicht — auditfest
  • Begleitung im Verfahren (Schiedsgericht · Aufsicht)
  • Schadenpotenzial-Modellierung
03 / Regulierung

Regulierung, in Betrieb überführt.

Wir übersetzen Richtlinien in betriebliche Realität — ohne Buzzword-Theater, mit prüfbaren Spuren. Stark am Schnittpunkt Schweiz / EU, von der Cyber- bis zur KI-Regulierung.

  • EU-Cyberregulierung — NIS-2 & Cyber Resilience Act
  • EU AI Act, KI-Governance & sicherer KI-Einsatz
  • Schweizer ISG & BACS-Meldepflicht
  • ISO 27001 / 27002
  • FINMA · DORA · branchenspezifisch
  • Audit-Reife & Belastbarkeit gegenüber Aufsicht
Das regulatorische Umfeld

Europa zieht den Schutzwall enger.
Was bedeutet das für die Schweiz?

Von NIS-2 über den Cyber Resilience Act bis zum AI Act formuliert die EU ihren bisher umfassendsten Anspruch an Cybersicherheit — und erstmals auch an den KI-Einsatz. Schweizer Unternehmen sind zwar nicht direkt verpflichtet — über Tochtergesellschaften, EU-Märkte und Lieferketten gilt der Druck dennoch fast lückenlos.

24h
Frühwarnung bei signifikanten Vorfällen — in der EU wie unter dem Schweizer ISG seit April 2025.
€35M
Maximale Bussen unter dem EU AI Act für verbotene KI-Praktiken — oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.
2027
Volle Geltung des Cyber Resilience Act ab Dezember 2027 — im selben Monat greifen die Hochrisiko-Pflichten des AI Act.

Die EU reguliert Cybersicherheit auf zwei Achsen. Die NIS-2-Richtlinie nimmt Organisationen in die Pflicht: 18 Sektoren, Risikomanagement, Lieferketten-Sorgfalt, 24-Stunden-Meldepflicht — und die Geschäftsleitung steht persönlich in der Verantwortung.

Der Cyber Resilience Act adressiert Produkte — alle „Produkte mit digitalen Elementen" im EU-Binnenmarkt, vom IoT-Sensor bis zur Standalone-Software. Security by Design wird Pflicht, die CE-Kennzeichnung schliesst künftig Cybersicherheit ein, und die Verantwortung endet nicht mit dem Verkauf.

  • Organisationen NIS-2: 18 Sektoren, mittlere und grosse UnternehmenRisikomanagement, Sicherheitskonzepte, Lieferketten-Sorgfalt — persönliche Haftung der Leitungsorgane.
  • Produkte CRA: Security by Design · Schwachstellenmanagement · UpdatesKonformitätsbewertung vor Markteintritt; Support über die gesamte Produktlebensdauer.
  • Meldepflichten 24h Frühwarnung · 72h Meldung · 1 Monat AbschlussberichtUnter dem CRA zusätzlich: aktiv ausgenutzte Schwachstellen ab September 2026 an ENISA.
  • Sanktionen Bis €10 Mio. oder 2% (NIS-2) · bis €15 Mio. oder 2,5% (CRA)Dazu Marktrücknahme, CE-Aberkennung und vorübergehende Tätigkeitsverbote für Leitungsorgane.
Die EU behandelt Cybersicherheit als Compliance-Disziplin im Sinne von Datenschutz oder Geldwäscheprävention — mit prüfbaren Pflichten und empfindlichen Sanktionen statt frommer Wünsche.

Mit dem AI Act reguliert die EU erstmals den KI-Einsatz umfassend — risikobasiert, von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-Systeme bis zu Transparenzpflichten. Die Verordnung wirkt über die EU hinaus: Sie greift auch, wenn ein System ausserhalb der EU betrieben wird, sein Ergebnis aber in der EU verwendet wird. Schweizer Unternehmen sind damit schneller im Geltungsbereich, als vielen bewusst ist.

Das Recht ist dabei nur die halbe Rechnung. Wer KI einführt, schafft neue Angriffs- und Abflussflächen: unkontrollierte KI-Nutzung durch Mitarbeitende, Geschäftsgeheimnisse in fremden Modellen, manipulierbare Systeme. Und wo Personendaten im Spiel sind, gelten revDSG und DSGVO vollumfänglich — Technologieneutralität schützt nicht vor Aufsicht.

  • Ansatz Risikobasiert — Pflichten steigen mit der RisikoklasseHochrisiko-Systeme brauchen Risikomanagement, Datenqualität, menschliche Aufsicht und Dokumentation.
  • Zeitplan Verbote seit 02 / 2025 · Transparenz ab 08 / 2026 · Hochrisiko ab 12 / 2027Die Hochrisiko-Fristen wurden 2026 per „Digital Omnibus" auf Dezember 2027 bzw. August 2028 verschoben.
  • Sanktionen Bis €35 Mio. oder 7% des weltweiten JahresumsatzesFür verbotene Praktiken; übrige Verstösse bis €15 Mio. oder 3%.
  • Datenschutz Personendaten in KI-Systemen unterstehen revDSG und DSGVODas revidierte Schweizer Datenschutzgesetz ist technologieneutral — es erfasst den KI-Einsatz vollständig.
Wer KI einführt, braucht beides: einen Rechtsrahmen, der vor der Aufsicht besteht, und einen Sicherheitsrahmen, der Datenabfluss und Missbrauch verhindert — bevor das erste System produktiv geht, nicht danach.

Die Schweiz ist nicht EU-Mitglied — NIS-2, CRA und AI Act gelten hier nicht direkt. Trotzdem ist es eine Illusion, Schweizer Unternehmen seien nicht betroffen. Die Wirkung läuft über drei Kanäle, und sie ist real.

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EU-Tochtergesellschaften

Eine Niederlassung im EU-Raum unterliegt direkt dem dortigen EU-Recht — mit allen Meldepflichten und Bussenrahmen.

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Dienste im EU-Markt

Wer aus der Schweiz digitale Dienste oder KI-Systeme in der EU anbietet, fällt häufig unmittelbar in den Geltungsbereich — der AI Act greift schon, wenn der Output in der EU verwendet wird.

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Lieferkette

EU-Kunden sind verpflichtet, ihre Zulieferer zu prüfen. EU-Pflichten werden so „nach hinten" durchgereicht — mit Verträgen statt Gesetzen.

Parallel verschärft die Schweiz ihren eigenen Rahmen. Das Informationssicherheitsgesetz (ISG) ist seit Januar 2024 in Kraft; seit dem 1. April 2025 gilt eine 24-Stunden-Meldepflicht für Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen an das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS). Bei Versäumnissen drohen Bussen bis CHF 100'000. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs in Richtung der EU-Logik ist absehbar.

Die zentrale Frage ist nicht „Sind wir compliant?", sondern „Sind wir resilient — und können wir es nachweisen?" Wer Antworten will, sollte sie vor dem Vorfall haben.
Zeitplan

Was wann scharf wird.

Die regulatorische Welle rollt nicht 2027 an — sie ist seit 2024 in Bewegung. Die folgenden Daten sind die Eckpfeiler. Vorbereitung beginnt mehrere Quartale früher.

  1. 01 · 2024
    Schweizer ISG in Kraft Erste Meldepflichten für Bundesstellen und Betreiber kritischer Infrastrukturen.
  2. 02 · 2025
    AI Act: KI-Verbote gelten Verbotene Praktiken — von Social Scoring bis manipulativer KI — sind untersagt.
  3. 04 · 2025
    CH: 24h-Meldepflicht aktiv BACS-Meldung verbindlich für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
  4. 08 · 2026
    AI Act: Transparenzpflichten KI-Interaktion und generierte Inhalte müssen erkennbar sein.
  5. 09 · 2026
    CRA-Meldepflichten greifen Aktive Schwachstellen und Vorfälle melden — Hersteller-Realität.
  6. 12 · 2027
    CRA voll · KI-Hochrisiko-Pflichten Keine CE ohne Cyber — und Hochrisiko-KI braucht den vollen Nachweis.

Kein Sales-Pitch.
15 Minuten Klarheit darüber, was Sie wirklich schützen müssen.

Über das Unternehmen
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