Mit dem AI Act reguliert die EU erstmals den KI-Einsatz
umfassend — risikobasiert, von verbotenen Praktiken über Hochrisiko-Systeme
bis zu Transparenzpflichten. Die Verordnung wirkt über die EU hinaus: Sie
greift auch, wenn ein System ausserhalb der EU betrieben wird, sein Ergebnis
aber in der EU verwendet wird. Schweizer Unternehmen sind damit schneller im
Geltungsbereich, als vielen bewusst ist.
Das Recht ist dabei nur die halbe Rechnung. Wer KI einführt, schafft neue
Angriffs- und Abflussflächen: unkontrollierte KI-Nutzung durch Mitarbeitende,
Geschäftsgeheimnisse in fremden Modellen, manipulierbare Systeme. Und wo
Personendaten im Spiel sind, gelten revDSG und DSGVO vollumfänglich —
Technologieneutralität schützt nicht vor Aufsicht.
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Ansatz
Risikobasiert — Pflichten steigen mit der RisikoklasseHochrisiko-Systeme brauchen Risikomanagement, Datenqualität, menschliche Aufsicht und Dokumentation.
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Zeitplan
Verbote seit 02 / 2025 · Transparenz ab 08 / 2026 · Hochrisiko ab 12 / 2027Die Hochrisiko-Fristen wurden 2026 per „Digital Omnibus" auf Dezember 2027 bzw. August 2028 verschoben.
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Sanktionen
Bis €35 Mio. oder 7% des weltweiten JahresumsatzesFür verbotene Praktiken; übrige Verstösse bis €15 Mio. oder 3%.
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Datenschutz
Personendaten in KI-Systemen unterstehen revDSG und DSGVODas revidierte Schweizer Datenschutzgesetz ist technologieneutral — es erfasst den KI-Einsatz vollständig.
Wer KI einführt, braucht beides: einen Rechtsrahmen, der vor der Aufsicht
besteht, und einen Sicherheitsrahmen, der Datenabfluss und Missbrauch
verhindert — bevor das erste System produktiv geht, nicht danach.